(1807). Der [Paragraph] 36 des Reichsdeputations-Hauptschlusses vom 25. Februar 1803 und das Droit d'Epave: Juristisch-historische Erläuterungen über die von der kaiserlichen östreichischen Regierung unter dem Vorwande eines sog. Heimfallsrechtes verfügten Sequestrationen von Mediatparzellen der durch den Reichsdeputations-Hauptschluss zur Entschädigung bestimmten geistlichen Stiftungen. Manz.
Chicago Style (17th ed.) CitationDer [Paragraph] 36 Des Reichsdeputations-Hauptschlusses Vom 25. Februar 1803 Und Das Droit D'Epave: Juristisch-historische Erläuterungen über Die Von Der Kaiserlichen östreichischen Regierung Unter Dem Vorwande Eines Sog. Heimfallsrechtes Verfügten Sequestrationen Von Mediatparzellen Der Durch Den Reichsdeputations-Hauptschluss Zur Entschädigung Bestimmten Geistlichen Stiftungen. Regensburg: Manz, 1807.
MLA (8th ed.) CitationDer [Paragraph] 36 Des Reichsdeputations-Hauptschlusses Vom 25. Februar 1803 Und Das Droit D'Epave: Juristisch-historische Erläuterungen über Die Von Der Kaiserlichen östreichischen Regierung Unter Dem Vorwande Eines Sog. Heimfallsrechtes Verfügten Sequestrationen Von Mediatparzellen Der Durch Den Reichsdeputations-Hauptschluss Zur Entschädigung Bestimmten Geistlichen Stiftungen. Manz, 1807.