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(1807). Der [Paragraph] 36 des Reichsdeputations-Hauptschlusses vom 25. Februar 1803 und das Droit d'Epave: Juristisch-historische Erläuterungen über die von der kaiserlichen östreichischen Regierung unter dem Vorwande eines sog. Heimfallsrechtes verfügten Sequestrationen von Mediatparzellen der durch den Reichsdeputations-Hauptschluss zur Entschädigung bestimmten geistlichen Stiftungen. Manz.

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Der [Paragraph] 36 Des Reichsdeputations-Hauptschlusses Vom 25. Februar 1803 Und Das Droit D'Epave: Juristisch-historische Erläuterungen über Die Von Der Kaiserlichen östreichischen Regierung Unter Dem Vorwande Eines Sog. Heimfallsrechtes Verfügten Sequestrationen Von Mediatparzellen Der Durch Den Reichsdeputations-Hauptschluss Zur Entschädigung Bestimmten Geistlichen Stiftungen. Regensburg: Manz, 1807.

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Der [Paragraph] 36 Des Reichsdeputations-Hauptschlusses Vom 25. Februar 1803 Und Das Droit D'Epave: Juristisch-historische Erläuterungen über Die Von Der Kaiserlichen östreichischen Regierung Unter Dem Vorwande Eines Sog. Heimfallsrechtes Verfügten Sequestrationen Von Mediatparzellen Der Durch Den Reichsdeputations-Hauptschluss Zur Entschädigung Bestimmten Geistlichen Stiftungen. Manz, 1807.

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